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    2 Neue alters freigaben

    "Hallo,

    vielleicht interessiert es einige, wie es denn nun ab 1. April nächsten Jahres mit dem neuen Jugendschutzgesetz aussieht bzw. inwiefern davon auch die Altersfreigabe der FSK betroffen sind. Neu sind folgende Bezeichnungen:

    "Freigegeben ab 12 Jahren in Begleitung einer
    personensorgeberechtigten Person"

    "Keine Jugendfreigabe" (Anm.: ersetzt FSK18)

    Eine umfassende Erläuterung, was dies u.U. für die Bewertung von kommenden Filmen bedeuten könte, habe ich angehängt. Bitte sehr:

    Zum 01.04.2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Es fasst u.a. die dann nicht mehr geltenden gesetzlichen Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und des Gesetzes über die Verbreitung
    jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) zusammen.

    Bei den Alterskennzeichnungen der FSK gibt es neue Regelungen:
    Zusätzlich zu der (bekannten) "Freigabe ab 12 Jahren" wird eine neue Kennzeichnungsstufe "Freigegeben ab 12 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person" eingeführt.

    Hier handelt es sich um eine der angelsächsischen "PG"-Regelung (für: "parental guidance") vergleichbare Bestimmung. Hier können bei einem ab 12 Jahren freigegebenen Film auch die Kinder der darunter liegenden Altersstufe (also ab 6 Jahren) den Film ansehen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Dies sind die Personen, denen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht, also in der Regel die Eltern. (§ 14 Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 und § 1 Abs. 1 Ziff. 3 JuSchG).

    In der Prüfpraxis der FSK wird sich herausstellen, für welche Filme die 12 PG-Regelung gelten wird. Dies dürften voraussichtlich diejenigen Filme sein, bei denen bisher eine Freigabe ab 6 Jahren abgelehnt wurde, da der Film für 6-jährige zu übererregend wirke, für 8- bis 10-Jährige aber vielleicht doch noch verkraftbar sein könnte. Wenn man so will, könnte die "12 PG"-Regelung die fehlende Altersstufe 8 bis 10 gewissermaßen "ersetzen“. Die genaue Spruchpraxis der FSK muss naturgemäß erst abgewartet werden.

    Neu ist auch die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" (§ 14 Abs. 2 Ziff. 5 JuSchG), die die bisherige Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" ersetzt. Dies allerdings mit wesentlichen Verschärfungen der Spruchpraxis.

    Die neue Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ ist damit zu begründen, dass der zu beurteilende Film keine schwere Jugendgefährdung enthalt, andererseits aber u. U. beeinträchtigend für Jugendliche sein kann. Dann wird die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" erteilt. Wird allerdings eine Jugendgefährdung festgestellt, erhält der Film keine Kennzeichnung mit der Rechtsfolge, dass dieselben
    Vertriebsbeschränkungen eintreten wie bisher auch bei nicht gekennzeichneten Filmen. Darüber hinaus droht die Indizierungsmöglichkeit.

    Andererseits hat die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" den Vorteil, dass hier - im Gegensatz zu der früheren Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" - keine Indizierung mehr zulässig ist. Die im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage verschärfte Alterskennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" dürfte in der Praxis dazu führen, dass einige Filme, die bisher mit "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" gekennzeichnet wurden, nur durch Schnitte eine Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" erhalten. Hier ist u. U. vor einer FSK-Einreichung erhöhter Beratungsbedarf gegeben.

    Die neuen Regelungen treten zum 01.04.2003 in Kraft. Dies bedeutet, dass mit Wirkung ab 01.04.2003 alle FSK-Prüfungen nach den neuen Maßstäben erfolgen. Für Filme, die vorher zur FSK-Prüfung vorliegen, aber erst ab dem 01.04.2003 zur
    Auswertung gelangen (sei es als Kinofilm oder auf dem Videomarkt), dürften schon die neuen Prüfungsmaßstabe gelten, u. U. mit dem Hinweis darauf, dass die FSK-Kennzeichnungskarten erst ab dem 01.04.2003 ihre Gültigkeit entfalten.

    Umgekehrt müsste allerdings bis zum 31.03.2003 noch nach den alten Prüfmaßstäben geurteilt werden, soweit der Antragsteller eine Herausgabe noch im März 2003 plant. Auch hier gibt es allerdings noch keine endgültigen FSK-Grundsätze, so dass auch insoweit erhöhter Beratungsbedarf vorliegen dürfte. "


    Quelle: DVD-Inside.de

    Hoffe das gibs hier noch nich schon irgendwo.
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