1. Auf die Anfrage bei der BpjS hin warum denn "Das Omen I-III" trotz FSK 16 Freigaben indiziert wurden bekamen wir erst einmal die Auskunft das die BpjS keine FSK 16 Fassungen indiziere und wir uns irren müssten. Auf hartnäckiges Drängen unsererseits hin wurde die äußerst unfreundlich und genervt wirkende Dame dann schließlich doch tätig und wollte Nachforschungen im Hause anstellen. Als wir zu dem vereinbartem Zeitpunkt zurückriefen wurden wir ohne Kommentar direkt an die Vorsitzende Frau Dr. Momsen Engberding (dieser Name alleine!) verbunden die uns freundlich, aber bestimmt, mitteilte das diese Filme, FSK 16 hin oder her, indiziert seien, ob es uns nun passe oder nicht!! Erst auf die Frage hin wie dies denn möglich sei, da es doch gesetzlich untersagt ist FSK 16 Fassungen zu indizieren, ganz zu schweigen daß das ganze doch schließlich ein Widerspruch an sich darstellt, gab sie zu verstehen das die Indizierung nur erfolgt sei da der Verleih den Film vor Videoveröffentlichung nicht erneut der FSK zu Prüfung vorgelegt hat (sollen Filme jetzt täglich neu geprüft werden?) sondern dreisterweise die Kinofreigabe übernahm die seinerzeit nun mal FSK 16 lautete. Die Indizierung sei aber schon lange zurück, so das wir diesen Film auch an 16 Jährige ausgeben dürften, sollten das aber nicht in der Öffentlichkeit tun



Einen weiteren Kommentar ersparen wir uns..............soviel Dummheit lässt selbst die Geschwätzigsten verstummen!
2. Nachdem allerlei Aufregug durch eine Mitteilung aus dem Hause BpjS, die da lautete " Beschlagnahme von New York Ripper und Zombie hing am Glockenseil beziehen sich auch auf die Astro Versionen" verursacht wurde hielten wir mit der BpjS (ich liebe diesen Namen) Rücksprache und siehe da, keine Beschlagnahme sondern lediglich (sofern man diese Wort hier gebrauchen kann) eine Indizierung sollte hiermit bekanntgegeben werden. Auf die Frage hin warum denn dann von einer Beschlagnahme die Rede sei bekamen wir die Auskunft das es halt "unglücklich formuliert" worden sei. aha! (Anmerkung: die "unglückliche Formulierung" wurde mitlerweile bereinigt.)
3. Beschlagnahme von Halloween II
Warum um Himmelswillen wurde Halloween II beschlagnahmt

"Die vom AG Pforzheim angeordnete Beschlagnahme des Videofilms " Halloween II" beruhte im wesentlichen darauf, daß dessen Inhalt als eíne zusammenhanglose Aneinanderreihung bestialischer Gewalthandlungen gegen Menschen bewertet wurde, wobei die einschlägigen Szenen nach ihrem gesamten Darstellungszusammenhang zudem eine Verharmlosung derartiger Gewalttätigkeiten darstellen, die auch nicht dem Bereich der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte zuzuordnen seien und auch keinerlei Kunstwerk darstellten."
Ich glaube diese Begründung entbehrt jeglichen Kommentares. Obwohl ganz verkneifen kann ich mir es doch nicht. Was bilden diese Staatsanwälte sich eigentlich ein uns diese genüßlich, abartig blutige und perverse Schlachtorgie unseres Lieblingskillers Michael Myers einfach wegzuschließen


4. Und nun noch der Gag zum Jahresabschluss:
"Scream 1" wurde soeben indiziert, "Scream 2 und Starschip Troopers" sollen folgen!!!
In diesem Sinne: Liebe Bpjs euch einen guten Rutsch zu wünschen ersparen wir uns, da ihr nicht tiefer rutschen könnt!!!! Anscheinend habt ihr den hintergründigen Humor nicht verstanden wie auch ? Ich habe immer gesagt, das Topflappen häkeln, Wollsocken, Pollunder oder Jutesäcke fertigen während des Filmprüfens lenkt ab!!!
Im übrigen gab die BpjS als Begründung für die Indizierung von Scream an, dass Jugendliche die satirischen Seitenhiebe eh nicht verstehen könnten, da die meisten Filme auf die sich diese beziehen eh indiziert oder beschlagnahmt seien. Das sollte wohl ein Witz sein, oder

5. Seit neustem indiziert unsere BpjS auch Webseiten, und siehe da zu 90% betrifft dieses ausländiche Webseiten ( vorwiegend sexuellen Inhalts, und da ja alle wissen das wir Deutschen natürlich von Bienen und Blümchen gezeugt und dazu vom Klapperstorch "Frei Haus" geliefert wurden, ist der Anblick von Bildern die "nackte Tatsachen" präsentieren natürlich zu viel für uns, während das nackte Herumgealbere vom Kalieber eines "Eis am Stiels" uns seit Jahren im frühen Abendprogramm "belästigt" und damit auch unsere jüngsten Familienmitglieder "beglückt"!!)
So geschah es das sich ein amerikanischer Anbieter einer ebensolchen "anstößig und unmoralischen" Seite, durch die Indizierungsnachricht aufgeschreckt, dazu entschloss seine Seite kurzerhand vor dem Zugriff deutscher Internetnutzer zu schützen, in dem er sie für ausländiche Nutzer sperrte. Doch was mussten wir in einer der letzten Ausgabe des nie enden wollenden Fortsetzungsromans, dem BpjS-Report, lesen? Man mukierte sich im Hause BpjS über diese Entscheidung, stelle dieses doch eine Beschränkung der Informationsfreiheit und der freien Entfaltung eines mündigen Bürgers da.
So so liebe BpjS, und was bitteschön treibt ihr seit ewigen Jahren? Ist es keine Begrenzung der "freien Entfaltung" wenn uns Filme nun sagen wir mal "mundgerecht zurechtgeschnitten" verabreicht werden, oder der Filmfreund jahrelang nach seinem Lieblinsfilm "recherchieren" muss, da dieser auf der Indizierungsliste verstaubt und in Folge dessen das Aufstöbern fast schon mit einem "sechser" im Lotto gleichzusetzen ist

Und das ihr einige Fortsetzungsfilme wie z.B. FREITAG DER 13. ohne diese weiter anzusehen direkt auf den Index setzt, da diese ja angeblich Inhaltsgleich, und damit direkt indiziert sind, und ganz nebenbei auch noch überall posaunt das die Figur des "Jason" indiziert sei, und damit folgerichtig alle Filme um, mit und über Jason direkt zu indizieren seien spricht natürlich von Reife und fachlicher Kompetenz, so das wir uns auf eine Gesunde und Ausgewogene Entscheidung zum Thema Jugendschutz stets verlassen können. Ja ja, und morgen geht die Sonne im Norden auf!!! Man wünscht sich da schon fast das jener, indizierte Jason einmal persönlich und sehr ausführlich mit euch das Thema des Jugendschutzes "erötert", und zwar wirklich seeeehr ausführlich!!!
6. Die allseits beliebten und schon fast "tattergreisig" anmutenden reitenden Leichen wurden ebenfalls Opfer unserer Zensur. Ausgerechnet der blutleerste Teil der herumirrenden Untoten Saga um ein paar angestaubte Templer die liebend gern in Zeitlupe herumreiten und gelegentlich ein paar zufällig vorbeilaufende Touristen belästigen, nämlich "Das Geisterschiff der schwimmenden/reitenden Leichen" wurde beschlagnahmt. An sich nichts Neues, in anbetracht der Tatsache das diese armen alten Geschöpfe aufgrund ihres "Zeitlupenhandikaps" nun mal wirklich nicht in der Lage waren vor unseren Zensoren reisaus zu nehmen, obwohl ich da eher vermutet hätte das der alleinige Anblick unserer gesetzbuchschwingenden Moralaposteln die guten alten Templer und ihre Pferde zu noch nie dagewesenen olympischen Höchstleistungen angespornt hätte, doch wie sich herausstellte war gerade dieser Film von der FSK mit einer Freigabe für 16 jährige versehen worden!!!
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